Corona Verordnung vom 04.11.2021
4. November 2021
An alle Tennisfreunde, die in der Wintersaison 2021/2022 in unserer Halle Tennis spielen:
Mit Verordnung vom 04.11.2021 sind wir angehalten, im Rahmen der 3G Regelung bei Eintritt in unsere Halle die folgenden Nachweise zur Hand zu haben, für den Fall, dass eine unangemeldete Prüfung stattfindet:
Nachweis einer 2- oder 3maligen Impfung
Eine ärztliche Bestätigung, dass die Person von Corona genesen ist
Negativ-Nachweis eines kürzlich durchgeführten Tests, nicht älter als 24 Stunden.
BITTE UNBEDINGT EINHALTEN UND AUCH ANDERE SPIELERINNEN UND SPIELER DARAUF HINWEISEN !!!!
Maskenpflicht in allen Räumen, NUR auf den Spielfeldern können die Masken abgenommen werden.
NUR WENN WIR DIE REGELUNG STRIKT EINHALTEN, VERMEIDEN WIR DAS RISIKO, DASS UNSERE HALLE GESCHLOSSEN WIRD.
Danke für Euer Verständnis,
Vorstand der Tennissparte