Corona Verordnung vom 06.12.2021

6. Dezember 2021

Liebe Tennisfreunde,

nachdem Niedersachsen die Testpflicht für Geboosterte ausgesetzt hat, dürfen wir den Zutritt für Erwachsene zur Tennishalle wieder unter folgenden Voraussetzungen zulassen:

Jede Spielgruppe (ab 2 Personen) ernennt eine kontrollierende Person.

Die Spieler/innen haben der kontrollierenden Person vorzulegen:

Nachweis der Impfung/Genesung
Nachweis der Booster-Impfung
Wenn noch keine Booster-Impfung erfolgt ist, Nachweis Antigen-Schnelltest eines Testzentrums oder Apotheke (nicht älter als 24 Stunden) oder Corona-Selbsttest vor betreten der Tennishalle unter Aufsicht der kontrollierenden Person.

Die kontrollierende Person hat den beigefügten 2 G plus Nachweis auszufüllen und sofort zu unterschreiben. Für eine Kontrolle der Aufsichtsbehörden ist der 2 G plus Nachweis während der Anwesenheit in der Tennishalle mit sich zu führen.

Wenn die kontrollierende Person mit seinen Spieler/innen die Tennishalle verlässt, ist der 2G plus Nachweis in den Briefkasten der Tennishalle (Außen) zu werfen.

Wir bitten um Verständnis, das wir aus Haftungsgründen nur Tennisspieler/innen mit den o.a. Nachweisen in die Tennishalle lassen dürfen.

Vorstand der Tennissparte
TuSG Ritterhude

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