Corona Verordnung vom 12.12.2021

12. Dezember 2021

Liebe Tennisfreunde,

Niedersachsen hat am 11.12.2021 seine Corona-Vorschriften wieder geändert. Danach braucht in der Tennishalle kein negativer Test vorgelegt werden, wenn eine Fläche von mindestens 10 qm pro teilnehmende Sportler/innen zur Verfügung steht.

Eine Hälfte eines Tennisplatzes hat eine Fläche von 65,22 qm, sodass beim Doppelspiel je Sportler/innen eine Fläche von rd. 32 qm zur Verfügung steht.

Weitere Regelungen bleiben, wie nachfolgend aufgelistet, bestehen:
• Jede Spielgruppe (ab 2 Personen) ernennt eine kontrollierende Person.

Die Spieler/innen haben der kontrollierenden Person vorzulegen:
• Nachweis der Impfung/Genesung
• Nachweis der Booster-Impfung

Die kontrollierende Person hat den beigefügten 2 G Nachweis auszufüllen und sofort zu unterschreiben. Für eine Kontrolle der Aufsichtsbehörden ist der 2 G Nachweis während der Anwesenheit in der Tennishalle mit sich zu führen.

Wenn die kontrollierende Person mit seinen Spielern /innen die Tennishalle verlässt, ist der 2G Nachweis in den Briefkasten der Tennishalle (Außen) zu werfen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Haftungsgründen nur Tennisspieler/innen mit den o.a. Nachweisen in die Tennishalle lassen dürfen.

Vorstand der Tennissparte
TuSG Ritterhude

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