Einladung zur ordentlichen Spartenversammlung

2. März 2023

Liebe Tennisfreunde,                    

wir bitten um Rückmeldung zur Teilnahme telefonisch oder per e-Mail.
Anträge zur Spartenversammlung müssen spätestens 14 Tage vorher (16.02.2023) schriftlich in unserer Geschäftsstelle
eingegangen sein.

Mit sportlichem Gruß, für den Vorstand,
Heiko Dähnenkamp – Spartenleiter
( Habichhorster Str. 7, 27721 Ritterhude / Tel. 0172-4229831 )


Tagesordnung

TOP 1
a) Begrüßung
b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
c) Feststellung der Tagesordnung

TOP 2: Berichte des Vorstandes
a) Spartenleiter
b) stellv. Spartenleiter
c) Sportwart
d) Jugendwarte
e) technischer Wart
f) Kassenwartin ( Etat 2022 – Etatplanung 2023 )                
     
TOP 3 - Berichte des Hallenausschusses
     
TOP 4 - Berichte der Kassenprüfer

TOP 5 - Entlastungen des Vorstandes
     
TOP 6 - Spartenleiter
Sportwart
Jugendwart/in
    
TOP 7 - Anträge
TOP 8 - Verschiedenes

Arbeitsdienst:
Jeweils samstags von 9.00 – 13.00 Uhr (witterungsabhängig)
TERMINE:  25.03. – 01.04.- 08.04. 22.04. unter Vorbehalt & nach Absprache

Kurzfristige Änderungen werden auf der Internetseite / Infotafel in der Tennishalle bekannt gegeben.

Einsätze und weitere Termine sind mit dem Platzwart abzustimmen. Anmeldung telefonisch bei Rolf Altmann (04292-2288).
Eine Liste zum Eintragen wird zusätzlich in der Tennishalle ausgehängt.     
Es gilt eine Mindesteinsatzdauer von 2h pro Arbeitsdienst als vereinbart. Einsätze unter 2h Dauer können nicht als Arbeitsdienst angerechnet werden. Wetterbedingte Einflüsse sind jeweils mit Rolf Altmann abzustimmen.
Arbeitsdienstregelung: unter www.tennis-ritterhude.de (Siehe Spartenordnung / Punkt 6.4)

Jedes erwachsene Mitglied (ab 18 Jahre) ist verpflichtet Arbeitsdienst zu leisten, und zwar entweder bis 31.08. 4 Stunden   oder ab 01.09. 6 Stunden des jeweiligen Jahres. Für Jugendliche (16-18 Jahre) sind es 2 bzw. 4 Stunden.
Alternativ können Erwachsene auch die Bewirtung im Vereinsheim übernehmen (2 Personen / 2 Abende) hier beginnt der „Dienst“ um 18 Uhr.
Der Arbeitsdienst gilt als nicht geleistet, wenn er weniger als 2 Stunden umfasst, weil aus witterungsbedingten Gründen die Plätze nicht bespielbar sind.
Mannschaftsspieler und Gruppen mit Platzreservierung müssen zusätzlich eine Woche Bewirtung ableisten – beginnend mit dem 01. Mai d.J.
Arbeitsdienstbefreiung ab dem 70. Lebensjahr ist auf Antrag möglich. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Termine 2023:
Wir planen Samstag den 29.4. um 12 Uhr die Saison 2023 zu eröffnen unter dem Motto: „Tennis mit Spaß“ – für das leibliche Wohl wird auch gesorgt

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