Vorab Information zur Satzungsänderung

9. Februar 2024

Auszüge aus der Satzung des Vereins TuSG Ritterhude

§ 22
Sparten können mit Genehmigung des Vorstandes gebildet und bezüglich ihrer fachlichen Aufgaben den zuständigen Fachverbänden gemeldet werden.

Die Sparten sind berechtigt, zur ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben Sonderkassen durch eigene Kassenwarte zu führen. Die so verwalteten Gelder sind Vereinsvermögen und unterstehen der Aufsicht des Schatzmeisters und der Kontrolle der Rechnungsprüfer. Der Kassenwart der Sparte kann nicht gleichzeitig der Spartenleiter sein.

§ 15
Die Wahl der Spartenleitung erfolgt durch die Sparten des Vereins und erfolgt so rechtzeitig, daß sie 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung dem Vorstand gemeldet werden kann.

§ 16
2 Wochen vor der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung der Verf.) ist dem Vorstand von den Spartenleitungen der Jahres- und der Rechnungsbericht zu übergeben.


Spartenordnung der Sparte Tennis der TuSG Ritterhude

1.0 Die Spartenordnung
Soweit durch diese Spartenordnung nichts anderes bestimmt wird, gilt die Satzung der TuSG Ritterhude sinngemäß. Widersprechen Bestimmungen dieser Spartenordnung der Satzung, gilt die Satzung der TuSG Ritterhude.

2.0 Die Mitglieder des Spartenvorstandes (§ 15 d. S. Spartenleitung)
erfüllen ihre Aufgaben entsprechend der Satzung der TuSG Ritterhude und den Beschlüssen der Spartenversammlung. Aufgaben und Zuständigkeiten regelt diese Spartenordnung.

3.0 Mitglieder des Spartenvorstandes (§ 12 d. S. „Spartenleitung“)
Sinngemäß § 12 d .S. besteht der Spartenvorstand aus:
• Spartenleiter/in
• Stellvertreter Spartenleiter/in
• Kassenwart/in
• Schriftführer/in
• Sportwart/in
• 2 Jugendwarte/in

Die Amtszeit beträgt jeweils 2 Jahre. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, soll jährlich nur die Hälfte des Vorstand (§ 12 d. S.) neu gewählt werden. Sollte es keine geeigneten Bewerber/innen für vakant werdende Ämter geben, bleibt der Vorstand auch bei ausbleibender Neubesetzung arbeits- und beschlussfähig.


3.1 Hallenausschuss
Die vereinseigene Tennishalle wird vom Hallenausschuss in Absprache mit dem Spartenleiter/in verwaltet. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Vorstand bestimmt. Der Spartenleiter/in und Kassenwart/in sind ständige Mitglieder. (§ 4 d. S.)
Maßgebliche Entscheidungen werden vom Halllenausschuss vorbereitet und dem Spartenvorstand zur Entscheidung vorgelegt.

4.0 Zuständigkeiten des Spartenvorstandes
Der Spartenvorstand versteht sich als kollegiales Gremium, das Aufgabenbereiche unter sich aufteilen kann. Jedes Mitglied des Vorstandes trifft eigenverantwortlich Entscheidungen innerhalb seines Aufgabenbereiches und ist für die zweckbestimmte Verwendung der aus dem Spartenhaushalt ihm zugewiesenen Mittel verantwortlich. Entscheidungen grundsätzlicher Art, auch innerhalb des Aufgabenbereiches einzelner Vorstandsmitglieder, sollen erst nach gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung getroffen werden.
     
Zur Durchführung bestimmter Aufgaben kann der Spartenvorstand mit einfacher Mehrheit aus seinen Mitgliedern einen geschäftsführenden Vorstand wählen und auch externe Dienstleis-tungen anwerben und Bewerber einstellen.

Der Spartenleiter ist über besondere Vorkommnisse bzw. unaufschiebbare Entscheidungen unverzüglich zu informieren. Im Übrigen genügt ein Bericht in der Vorstandssitzung. Von der Korrespondenz der Vorstandsmitglieder erhält der Spartenleiter jeweils Kopien, ausgenommen die aus dem sportlichen Bereich.

Besondere Anliegen sind: die Beratung von Interessenten, die Förderung der Integration neuer Mitglieder, Betreuung der Passiv-Mitglieder, Beitritts- und Austrittserklärungen.
   
4.1 Spartenleiter/in – Aufgaben
•  Leitung der Sparte, ihrer Sitzungen und Versammlungen
•  Vertretung von Mitgliedern des Spartenvorstandes bei deren Abwesenheit (nicht Kassenwart/in, § 22 d. S.)
•  Vertretung der Sparte nach innen und außen
•  Mitglied des erweiterten Vorstandes der TuSG Ritterhude (§ 12 d. S.)
•  Einbringung der Spartenbeschlüsse in den Vorstand der TuSG
•  Durchsetzung von Beschlüssen der Sparte und des Vereins
•  Einhaltung der Vereinssatzung und der Spartenordnung
•  Anforderungen finanzieller Mittel und Überwachung deren zweckbestimmte Verwendung
•  Inventarmeldung an Kassenwart/in
•  Koordination der Spartenarbeit, der Aufgabenbereiche

4.2 Stellvertretung. Spartenleiter/in – Aufgaben
•  Vertretung des Spartenleiters/der Spartenleiterin gemäß 4.1

4.3 Kassenwart/in - Aufgaben
•  Verwaltung aller finanziellen Mittel in der Sonderkasse (§ 22 d. S.)   
•  ordnungsgemäße Führung der Kassenbücher
•  Einnahmen der Beiträge und sonstiger Zuwendungen
•  Verfügung über Bankkonten, Abbuchungen, Einzugsermächtigungen, Änderungen
•  Begleichung der allgemeinen Ausgaben für die Sparte Tennis
•  Begleichung von Rechnungen nach deren Abzeichnung durch das für den entsprechenden Haushaltsposten zuständige Vorstandsmitglied
•  Führung und Aktualisierung des Inventarbestandes lt. Rechnungen bei Anschaffungen und Abschreibung lt. Meldung der Vorstandsmitglieder

•  Erstellung des Haushaltsplanes, Zuordnung der Haushaltsposten auf die zuständigen Mitglieder des Spartenvorstandes - Mitgliederbestand
   
4.4 Schriftführer/in – Aufgaben
•  Führung der Protokolle bei Vorstandssitzungen und Versammlungen sowie deren Weiterleitung
•  Allgemeiner Schriftverkehr des Spartenvorstandes und Schriftverkehr mit den Mitgliedern
•  Registratur des Spartenschriftverkehrs
•  Formulierung von Anträgen an Behörden und Verbände

4.5 Sportwart/in – Aufgaben
•  Vertretung der Spartenleitung bei deren Abwesenheit
•  Vertretung des Jugendwartes/der Jugendwartin
•  Vertretung der Sparte in Versammlungen der Sportwarte des NTV
•  Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebes der aktiven Mitglieder
•  Anwerbung und Einsatz von Trainer/in, Übungsleiter/in, Übungshelfer/in
•  Freigabe einzelner Plätze für den Trainings- und/oder Spielbetrieb
•  Führung der Rangliste und die Regelung von Maßnahmen gemäß Ranglistenordnung
•  Überwachung der Einhaltung der Spiel- und Ranglistenordnungen
•  Ausschreibung zu den vereinsinternen Turnieren
•  Meldungen der Mannschaften für die Wettspiele sowie deren Organisation
•  Meldungen der Mitglieder zu Turnieren des NTV Bezirk Lüneburg/Stade oder andere Turniere
•  Verwaltung des zugewiesenen Haushaltspostens, Kontrolle und Bestätigung gegenüber Kassenwart/in einer sachgerechten Mittelverwendung, Inventarmeldung an Kassenwart/in.
•  Unterweisung der Mannschaftsführer/innen und die Zusammenarbeit mit diesen im Erwachsenenbereich. Jugendliche Mitglieder, die in Erwachsenen-Mannschaften spielen bzw. in der Rangliste der Erwachsenen geführt werden, gelten als Erwachsene im Sinne dieser Spartenordnung.
•  Aufgaben eines/einer Oberschiedsrichters/-richterin in Turnieren, bei Mannschaftsspielen und bei Ranglistenspielen im Erwachsenenbereich.

4.6 Jugendwarte/Jugendwartin – Aufgaben
•  Lenkung und Leitung der sportlichen Belange der jugendlichen Mitglieder in Zusammenarbeit mit dem/der Jugendsprecher/in
•  Wahl eines Jugendsprechers/einer Jugendsprecherin
•  Vertretung bestimmter Vorstandsmitglieder bei deren Abwesenheit
•  Vertretung der Sparte in Versammlungen der Jugendwarte des NTV
•  Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebes der aktiven jugendlichen Mitglieder
•  Einsatz und Unterweisung der Betreuer/innen der Jugendmannschaften
•  Führung der Ranglisten der jugendlichen Mitglieder
•  Kontrolle der Einhaltung der Spiel- und Ranglistenordnungen durch die jugendlichen Mitglieder und entsprechende Anleitung
•  Ausschreibungen zu den vereinsinternen Turnieren für die jugendlichen Mitglieder
•  Meldung der Mannschaften für die Wettspiele sowie deren Organisation
•  Meldung jugendlicher Mitglieder zu den Turnieren des NTV oder andere Turniere
•  Verwaltung des zugewiesenen Haushaltspostens, Kontrolle und Bestätigung gegenüber Kassenwart/in einer sachgerechten Mittelverwendung, Inventarmeldung an Kassenwart/in.
•  Meldung der Gastgebühren an Kassenwart/in.

5.0 Mitarbeiter des Vereins für die Sparte Tennis
Der Spartenvorstand kann Arbeitsverträge gemäß 4.0 mit Mitarbeitern abschließen.
•  Technischer Wart
•  Platzwart
•  Reinigungspersonal

5.1 Technischer Wart – Aufgaben
•  Funktionsüberwachung der Maschinen und Geräte zur Pflege der Anlage und der Plätze
•  Anleitung und die Überwachung des Tätigkeiten des Platzwartes
•  Funktionsüberwachung der Bewässerungsanlage der Tennisplätze
•  Festsetzung von Sperrzeiten zur Pflege und Instandsetzung der Tennisplätze
•  Organisation von Arbeitseinsätzen der Mitglieder
•  Anforderung von Mitteln für die Instandhaltung, die Reparatur und die notwendigen oder beschlossenen Anschaffungen
•  Einholung von Angeboten für auszuführende Arbeiten und Anschaffungen
•  Betreuung und Pflege der Außenanlagen
•  Meldung des geleisteten Arbeitsdienstes an Kassenwart/in

5.2 Platzwart – Aufgaben
•  Zusammenarbeit mit dem Technischen Wart
•  Pflege der Tennisplätze

5.3 Reinigungspersonal – Aufgaben
•  Reinigung des Vereinsheimes einschl. Umkleideräume und Duschen

6.0 Mitgliedschaften
Gemäß § 5 d.S. kann jede Person die Mitgliedschaft zum Verein TuSG Ritterhude auf Antrag erwerben. Über die Aufnahme in die Sparte Tennis entscheidet der Spartenvorstand. Für Jugendliche ist eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich (§ 5 d. S.). Sollte zum Antragszeitpunkt eine Aufnahme in die Sparte Tennis nicht möglich sein, wird der Antrag entsprechend den Anmeldedaten auf die Warteliste gesetzt.

Mannschaftspielende Erwachsene/Jugendliche anderer Vereine können in eine Spielgemeinschaft eingebunden werden, haben aber nur die Berechtigung zum Punktspielbetrieb.

6.1 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag in der Sparte Tennis ist jährlich / halbjährlich / vierteljährlich fällig. Sämtliche von Mitgliedern zu leistende Zahlungen erfolgen ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Höhe der Aufnahmegebühren für die Sparte Tennis legt die Spartenversammlung mit einfacher Mehrheit fest.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Stattdessen wird um eine einmalige Spende gebeten in Höhe von:
•  Erwachsene 30,00 EUR
•  Familien 40,00 EUR
•  Kinder und Jugendliche 10,00 EUR
    
Monatlicher Beitrag:
•  Erwachsene 8,00 EUR
•  Familien 19,00 EUR
•  Kinder und Jugendliche 5,00 EUR
•  Passiv-Mitglieder 3,00 EUR

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der monatliche Beitrag für Erwachsene vom folgenden Quartal an zu entrichten.

Bei unberechtigten Rücklastschriften trägt das Mitglied die entstehenden Kosten der Bank!

6.2 Kündigung / Ausschluss
Eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Tennissparte ist nur schriftlich mit 6-wöchiger Frist zum 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung wird erst rechtswirksam, wenn die ausgehändigten Schlüssel dem Vorstand zurückgegeben worden sind. Bei Verlust sind die entsprechenden Beschaffungskosten mit der Kündigung zu entrichten.

Bei Verstößen gegen die Satzung der TuSG Ritterhude (siehe § 10 d. S.) oder die Spartenordnung der Sparte Tennis kann der Spartenvorstand Sanktionen aussprechen. Diese können in folgender Reihenfolge sein: Eine protokollierte mündlichen Ermahnung, eine schriftliche Ermahnung, ein zeitlich befristetes Spiel- und Hausverbot, der Ausschluss aus der Sparte Tennis.
    
Das Mitglied kann gegen derartige Sanktionen Widerspruch einlegen, über den die Spartenversammlung mit einfacher Mehrheit zu entscheiden hat.

6.3 Passiv-Mitglieder
Mitglieder der TuSG Ritterhude, die nicht aktiv Tennis spielen wollen, können als Freunde und Förderer der Sparte Tennis als Passiv-Mitglied aufgenommen werden.

6.4 Arbeitsdienste
Jedes Mitglied ist für einen pfleglichen Umgang mit der gesamten Sportanlage der Sparte und die Beachtung der Platzregeln verantwortlich. Jedes aktive Mitglied über 15 Jahre ist verpflichtet, für die Sparte Tennis Arbeitsdienste abzuleisten. Der Dienst muss bis zum 31.08. d. J. geleistet werden. Er umfasst 4 Stunden.

Alternativ kann der Arbeitsdienst auch als Wirte-Dienst im Vereinsheim abgeleistet werden, in dem 6 Mitglieder sich eine Woche teilen. In diesem Fall beginnt der Arbeitsdienst um 18 Uhr.
    
Die Punktspielmannschaften im Erwachsenenbereich sind verpflichtet, zusätzlich zu ihrem individuellen Arbeitsdienst für eine Woche die Bewirtung sicher zu stellen.

Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben können auf Antrag vom Arbeitsdienst befreit werden (richtweisend ist das Kalenderjahr).
   
Der Vorstand hängt entsprechend den zu erledigenden Arbeiten regelmäßig vor und während der Saison Listen im Vereinsheim aus, in die sich bis zu 15 Mitglieder für einen bestimmten anstehenden Arbeitsdienst verbindlich eintragen können.

Für nicht geleisteten Arbeitsdienst wird das Mitglied zu einer Sonderzahlung herangezogen, deren Höhe von der Spartenversammlung bestimmt wird und die derzeit 60,00 EUR jährlich beträgt.

7.0 Training
Das Tennistraining darf nur auf den vom Vorstand freigegebenen Plätzen durch die vom Vorstand autorisierten Trainier/innen, gegeben werden.

8.0 Gastspieler/in
Wer nicht Mitglied des Vereins ist, kann nur mit einem Mitglied der Sparte Tennis als Gast-spieler/in die Tennisplätze benutzen. Der Gastspieler/ Die Gastspielerin hat sich nach der jeweils geltenden Spielordnung zu richten. Der Gastspielbeitrag beträgt derzeit je Stunde 10,00 EUR.

Das jeweilige Mitglied ist als Partner/in des Gastspielers/der Gastspielerin verpflichtet, eine ordnungsgemäße Eintragung im ausliegenden Gästebuch vor Spielbeginn vorzunehmen und den Gastspielbeitrag zu entrichten.

9.0 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr gilt vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.

Für die Rechenschaftsberichte der Mitglieder des Spartenvorstandes finden jeweils im erstes Quartal eines jeden Jahres, rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des Vereins (§ 15 und § 16 d. S.), Spartenversammlungen statt. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der TuSG, stimmberechtigt sind jedoch nur Mitglieder der Sparte Tennis über 18 Jahre (§ 5 d. S.).  

10.0 Spielordnung
Die vom Spartenvorstand aufgestellte Spielordnung in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung ist Bestandteil dieser Spartenordnung.

11. Gültigkeit
Diese Spartenordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch die Spartenversammlung in Kraft. Sie kann durch die Spartenversammlung mit einfacher Mehrheit geändert oder aufgehoben werden.

Genehmigt letzte Änderung durch die Spartenversammlung am 29.02.2024

Der Spartenleiter
gez. Heiko Dähnenkamp

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